Hausordnung Veranstaltungsräume Max International
Diese Hausordnung gilt für die Reservierung und Nutzung der Veranstaltungsräume von Max International (Konferenzräume, Räume für private Feiern, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Taufen usw.).
Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zur Beherbergungsordnung, zur Hausordnung des Restaurants sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Max International.
I. Veranstaltungsarten und Zeiten
• Die Säle eignen sich für eine breite Palette von Veranstaltungen: Firmenveranstaltungen, Konferenzen, Schulungen, private Feiern, Geburtstage, Hochzeiten, Taufen, Empfänge usw., je nach Kapazität und Konfiguration des jeweiligen Saals.
• Die Standardzeit für Veranstaltungen reicht bis 23:00 Uhr, mit der Möglichkeit der Verlängerung je nach Saal, Nachbarschaft und weiteren Veranstaltungen im Komplex.
• Bei Hochzeiten oder anderen Feiern, die einen Gebäudeteil / Flügel des Hotels belegen, werden die Bedingungen zu Zeiten und Lautstärke in schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter festgelegt.
II. Reservierung, Vertrag und Anzahlung
• Die Reservierung der Veranstaltungssäle erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Anfrage und eines von beiden Seiten angenommenen Angebots / Auftrags.
• Zur Bestätigung der Reservierung wird in der Regel eine Anzahlung von 30 % des geschätzten Veranstaltungswerts verlangt.
• Die Anzahlung wird 14 Tage nach Zahlung nicht erstattungsfähig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
• Die Absage der Veranstaltung ist mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
• Für kurzfristig gebuchte Veranstaltungen (Last-Minute) können strengere Anzahlungs- und Stornobedingungen gelten, um das Risiko der Saalblockierung abzudecken.
III. Organisation, Dekoration und externe Dienstleister
• Der Veranstalter darf eigene Dekoration mitbringen, im Rahmen des verfügbaren Platzes und unter Beachtung der Brandschutzvorschriften und der Unversehrtheit des Saals.
• Jede Änderung der Standardkonfiguration des Saals (Bühne, zusätzliche Beleuchtung, Audio-/Videotechnik, aufwendige Dekoration usw.) ist vorab mit Max International abzustimmen.
• Der Veranstalter ist für die Koordination externer Dienstleister verantwortlich (DJ, Bands, Fotograf, Candy Bar, Bodennebel, Indoor-Feuerwerk usw.) und stellt sicher, dass diese sowohl die geltenden Vorschriften als auch die internen Ordnungen des Komplexes einhalten.
IV. Schäden, Reinigung und Haftung
• Der Veranstalter und/oder der Auftraggeber der Veranstaltung haftet für Schäden an Eigentum und Ausstattung des Saals, gleich ob sie unmittelbar durch Gäste oder durch seine Dienstleister verursacht werden.
• Max International ist berechtigt, die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Sonderreinigung in Rechnung zu stellen (zum Beispiel nach der Verwendung von Dekorationen, die den Saal übermäßig verschmutzen).
• Bei unangemessenem Verhalten, Vandalismus oder wiederholter Missachtung der Anweisungen des Personals kann die Veranstaltung abgebrochen oder unterbrochen werden, ohne Erstattung bereits gezahlter Beträge, sofern die Situation dies aus Sicherheitsgründen erfordert.
V. Schlussbestimmungen
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• Die für jede Veranstaltung besonderen Bedingungen (Menüs, verlängerte Zeiten, Open Bar, Zusatzgebühren usw.) werden im Angebot und/oder Vertrag festgelegt und gehen den allgemeinen Bestimmungen vor, soweit sie detaillierter sind.
• Max International behält sich das Recht vor, diese Ordnung zu ändern; die aktuelle Fassung ist auf der Website oder auf Anfrage zum Zeitpunkt der Reservierung verfügbar.
